Idee

Koordinierungsstelle für Kinder,
Eltern und Großeltern e.V.

Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung der Arbeit mit Kindern, Eltern und Großeltern und aller damit verbundenen Tätigkeiten, die Förderung von Demokratie und Toleranz in der Gesellschaft und die Förderung des geistig-kulturellen Lebens und der Weltoffenheit unserer Gesellschaft.
Dadurch soll Konflikten vorgebeugt bzw. Hilfe zu ihrer Beseitigung gegeben werden.

Ziele des Vereins
Im Einzelnen setzt sich der Verein für
folgende Ziele ein:

  • die Förderung der Arbeit mit
    Kinder- und Jugendlichen
  • die Förderung der Arbeit mit Eltern
  • die Förderung der Arbeit mit Großeltern
  • die Förderung von Bildung und Erziehung
  • die Förderung der Ausbildung eines
    leistungsfähigen Nachwuchses
  • die zusätzliche oder außerplanmäßige
    Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln
  • die Förderung des Kulturaustausches
  • die Förderung des Kinder- und Jugendaustausches
  • die Förderung von Migrantinnen und Migranten in gesellschaftspolitischen, kulturellen und sozialen Fragen, insbesondere die Sprachförderung aller Altersgruppen
  • die bewusstseinsbildende Öffentlichkeitsarbeit in den Medien (Presse, Radio, TV) für ein ausländerfreundliches und globale Probleme berücksichtigendes Denken und Handeln zur Beseitigung der Vorurteile der einheimischen Bevölkerung und diverser Migrantengruppen.

Tätigkeitsbereiche des Vereins
Zur Verwirklichung der oben genannten Zwecke wird der Verein vor allem wie folgt tätig:

  • Arbeit mit Kinder- und Jugendlichen, Eltern- und Großeltern, präventive Arbeit und Bildungsangebote in schulischen, kulturellen, digitalen, sozialen und politischen Fragen.
  • Hilfe und Unterstützung für alle Generationen
    der Familien.
  • Einrichtung und Durchführung von Programmen zur Förderung vielseitiger Kompetenzen von Eltern und Großeltern, Integrationsprojekte, Maßnahmen sowie Gruppenangebote und Sonderveranstaltungen für Kinder und Jugendliche, sowie für alle Generationen einer Familie.

Wie kann man Mitglied werden?
Mitglied des Vereins kann jede juristische und natürliche Person ab dem 7. Lebensjahr werden, die sich den Zielen des Vereins verpflichtet fühlen und die Ziele unterstützen. Die Mitgliedschaft ist unabhängig von Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Parteizugehörigkeit und Nationalität.
Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand des Vereins gerichtet sein muss, gestellt werden. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag innerhalb eines Monats. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen. Über einen Einspruch gegen die Ablehnung entscheidet die nächstfolgende Mitgliederversammlung. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung wird als endgültig angenommen.

Es bestehen folgende Formen der Mitgliedschaft:

  • ordentliche Mitglieder
  • jugendliche Mitglieder (bis zur Vollendung
    des 18. Lebensjahrs)
  • Fördermitglieder
  • Ehrenmitglieder
  • Schnuppermitglieder

Weitere Informationen zum Verein:
Der Verein wurde am 07. Oktober 2008 gegründet und am 04. Dezember 2008 unter der Geschäftsnummer VR 1593 in das Vereinsregister eingetragen. Der Sitz des Vereins ist in 06618 Naumburg, Am Hohen Stein 46. Die Gemeinnützigkeit wurde am 27. Oktober 2008 durch das Finanzamt Naumburg anerkannt. Der Vorstandsvorsitzende des Vereins ist Herr Detlef Büschmann aus Herrengosserstedt. Die stellvertretende Vorsitzende ist Katrin Bucksch aus Naumburg.